Die Abnahme des Objektes (Eigentumswohnung, Haus, Gewerbeimmobilie etc.) ist der entscheidendste Teil der mit dem Erwerb einer Immobilie einhergeht. Bei der Abnahme wird überprüft, ob das Objekt gemäß den Vorgaben der Baubeschreibung und den anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde.

Die rechtlichen Folgen, die mit einer Abnahme verbunden sind, werden vielfach unterschätzt. Nach der Abnahme dreht sich die Beweislast um, d.h. vor der Abnahme muss der Bauunternehmer oder Bauträger beweisen, dass das Objekt mängelfrei ist. Nach der Abnahme dreht sich die Beweislast in Richtung Bauherr, d.h. die Beweislast obliegt nun bei ihm.

Bei folgenden Objekten werden Abnahmebegleitungen durchgeführt:

  • Eigentumswohnungen (WEG-Sondereigentum)
  • Eigentumswohnanlagen (WEG-Gemeinschaftseigentum)
  • Gewerbliche Objekte jeglicher Art (z.B. Bürogebäude, Hotels, Hallenkomplexe, Verkaufsstätten etc.)

Die Mängelfeststellung während des Abnahmetermins erfolgt (wenn gewünscht) in den allermeisten Fällen vor Ort per Diktat auf Tonträger und wird den Beteiligten in der Regel innerhalb von 24 Stunden als Dokument zur Verfügung gestellt.

Je nach Bauvertrag kann es sein, dass die Baubeteiligten dazu angehalten sind, beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) um Benennung eines Sachverständigen anzufragen.
Durch den Firmensitz in Mülheim an der Ruhr und der Niederlassungen in Ratingen und Köln ist die Listung in den nachstehenden IHK-Bezirken sichergestellt:

  • Zu Essen
  • Zu Düsseldorf
  • Zu Köln

 

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